Nach dem Aus der Lampenprojektoren ist es offiziell: In spätestens drei Jahren dürfen keine Ersatzlampen mehr für Heimkino-Projektoren in die EU importiert, dort hergestellt oder ausgeführt werden. Was das für Nutzer von älteren Projektoren, Händler und Hersteller bedeutet, hier erfahrt ihr es.
Wie schon am 1. Januar 2024 berichtet, ist mit Lampenprojektoren Schluss.
Zur Erinnerung: Quecksilber ist ein toxisches Element, das von der EU als Lebensgefährlich eingestuft wird bei Einatmung, es ist schädlich für Organe und Umwelt. Dass quecksilberhaltige Lampenprojektoren mit einer Lichtleistung von < 2000 Lumen ab dem 25. Februar 2025 nicht mehr in die EU importiert, dort hergestellt und ausgeführt werden dürfen, ist relativ unstrittig.
Nun sind quecksilberhaltige Lampen aber auch Verbrauchsmaterial, beziehungsweise ein Ersatzteil. An dieser Stelle kommt eine relativ neue EU-Richtlinie ins Spiel.
EU-Ökodesign-Richtlinie – Bis zu 10 Jahre Ersatzteilpflicht
Es gibt eine EU-Ökodesign-Richtlinie.
Danach müssen Hersteller Ersatzteile zur Verfügung stellen – und zwar bis zu zehn Jahre nach dem letzten Inverkehrbringen eines Produkts in der EU.
Zu den Ersatzteilen gehören auch Verbrauchsmittel: Das sind bei Projektoren u. a. natürlich die Lampen. Allerdings dürfen Hersteller keine Lampen in die EU einführen oder in dieser produzieren, wenn ihnen das aufgrund des Schadstoffgehaltes (Quecksilber) in diesen Lampen von der EU untersagt ist. Hersteller von Projektoren können demnach die EU-Ökodesign-Richtlinie gar nicht befolgen, selbst wenn sie wollen. Ein einfacher Austausch der UHP-Lampen gegen beispielsweise LEDs mit gleicher Bauform ist aus technischen Gründen nicht möglich.
Nachtrag: 23. April 2024
Heute hat die EU das „Recht auf Reparatur“ beschlossen. Die nationale Umsetzung der Richtlinie R2RDD erfolgt innerhalb von 24 Monaten – durch die jeweiligen Mitgliedstaaten. Das ist lediglich eine Formalie. Das bedeutet: Für alle ab dem 23. April 2026 gekauften (gelisteten) Waren ist es möglich, dass Verbraucher die „Pflicht auf Reparatur“ einfordern. Dazu gehören ein Ersatzgerät für den Zeitraum der Reparaturdauer während der Gewährleistung, die fortan 3 Jahre beträgt, und Ersatzteilelieferung bis zu 10 Jahren. Allerdings sind Projektoren und Ersatzlampen (bislang) darin nicht aufgeführt. Demzufolge müssen Hersteller diese Waren nicht 10 Jahre auf Lager halten.
Ersatzlampen für Projektoren
Um eine gewisse Planungssicherheit für die Industrie zu gewährleisten, hat die EU jedoch Ausnahmeregelungen geschaffen. Auf eine solche Ausnahme der RoHS I (siehe unten) beziehen sich aktuelle Berichte von Händlern und Herstellern:
Demnach sollen quecksilberhaltige Ersatzlampen für Projektoren von einem Herstellungs- und Importverbot ausgenommen sein. Das Schriftstück, auf das sich diese Aussagen beziehen, liegt mir vor.
Darin steht:
„Für UV-Lampen wurde gemäß Anhang III, Kategorie 4f, eine zeitlich unbefristete
Ausnahmeregelung für Quecksilber in Entladungslampen geschaffen.“
Genau auf diese „Ausnahme“ beziehen sich die oben genannten Aussagen. Aber bereits im nachfolgendem Absatz wird diese „unbefristete Ausnahmeregelung“ wieder aufgehoben, weil die EU eine neue Regelung nachgeschoben hat:
„Mit dem Erscheinen der ROHS II (2011/65/EU) wurde die Ausnahmeregelung für UV-Lampen befristet.“
Werfen wir einen Blick in den ANHANG III, auf den sich das obige Schriftstück bezieht.
Hierbei handelt es sich um das Amtsblatt der Europäischen Union vom 24.02.2022.
Im ANHANG III, Kategorie 4f. II steht, dass die Ausnahme für „Quecksilber in Hochdruckdampflampen, die in Projektoren verwendet werden (…) am 24. Februar 2027 abläuft.“
Demnach dürfen nach dem 24. Februar 2027 keine Ersatzlampen für Projektoren in der EU hergestellt, eingeführt oder ausgeführt werden, wenn diese heller als 2000 ANSI-Lumen sind.
Ersatzlampen, die in Projektoren mit unter 2000 ANSI-Lumen verwendet werden, dürfen nach dem 24. Februar 2025 in der EU nicht mehr hergestellt oder importiert werden.
Das ist der aktuelle Sachstand von heute!
Kein Grund zur Panik
Panik ist grundsätzlich ein schlechter Ratgeber. Zumal bis zum „Verbot der Ersatzlampen“ noch ein paar Monate vergehen. Aber man sollte die Augen nicht vor den Fakten verschließen.
Herstellern und vielen Fachhändlern ist die Sachlage bekannt. Es wird schon jetzt darüber gemutmaßt, dass die EU die ablaufende Ausnahme möglicherweise verlängern wird. Ob dies tatsächlich passiert, bleibt abzuwarten.
Stand heute wird es zu den oben genannten Zeiten, keine Möglichkeit mehr geben, quecksilberhaltige Ersatzlampen für Projektoren in die EU einzuführen.
Lampen, die sich vor dem Ablauf der Ausnahme in der EU befinden, dürfen aber weiterhin verkauft werden.
Einige Projektoren-Hersteller haben bereits reagiert. Mir gegenüber wurde auf Nachfrage versichert, dass für älteren Projektor-Modelle die EU-Lager zeitnah mit Ersatzlampen aufgefüllt werden. Es ist teilweise die Rede davon, dass über mehrere Jahre Lampen für Projektoren zur Verfügung stehen sollen.
Da es in jüngster Zeit aber schon Probleme mit der Ersatzteilbeschaffung von Lampen gegeben hat, sollten Beamerbesitzer bereits jetzt Vorsorge treffen.
Das sollten Heimkinobesitzer jetzt tun
Bezüglich der Ersatzlampen rate ich allen Nutzern von Lampenprojektoren:
Legt euch unbedingt eine oder zwei Lampen kurzfristig auf Halde.
Besser noch, setzt die neue Lampe gleich ein, damit ihr Gewissheit habt, dass diese einwandfrei funktioniert. Die aktuelle Lampe im Projektor kann dann als „Ersatzlampe“ dienen.
Das sollten Hersteller und Händler jetzt tun
Da es zum jetzigen Zeitpunkt völlig unklar ist, ob die Ausnahme für den Import von quecksilberhaltigen Ersatzlampen verlängert wird, rate ich Herstellern und auch Händlern, sich zeitnah genügend Ersatzlampen auf Lager zu legen. Ansonsten werden in kürzester Zeit tausende von technisch funktionierenden Lampenprojektoren zu Elektroschrott werden, wenn Verbrauchsmaterial/Ersatzteile (Lampen) nicht mehr zu bekommen sind.
Fazit
Nach dem Aus für quecksilberhaltige Lampenprojektoren, ist in Kürze auch für die quecksilberhaltigen Ersatzlampen Schluss. Spätestens nach dem 24. Februar 2027 dürfen Lampen für Projektoren, die über 2000 ANSI-Lumen Lichtausbeute haben, nicht mehr in der EU hergestellt oder in diese importiert werden. Ersatzlampen für Projektoren, die unter 2000 ANSI-Lumen Lichtausbeute besitzen, dürfen nach dem 24. Februar 2025 nicht mehr in die EU eingeführt werden. Hersteller und Händler sind gut beraten, sich bis zu diesen Stichtagen ausreichend Ersatzlampen für Projektoren in Europa auf Lager zu legen. Nutzer von Lampenprojektoren sollten sich schon jetzt ein oder zwei Ersatzlampen zulegen.
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Text und Fotos: Michael B. Rehders