Die EU-Verordnung EU 2017/852 hat es in sich! Ab 2025 dürfen viele quecksilberhaltigen Produkte nicht mehr hergestellt, importiert oder ausgeführt werden. Das betrifft auch unsere geliebten Heimkino-Projektoren. Was das genau bedeutet und welche Alternativen es gibt, beleuchte ich in diesem Spezial.
Quecksilber ist gesundheitsschädlich
Quecksilber ist ein toxisches Element, von dem erhebliche gesundheitliche Gefahren für Menschen ausgehen. Als Neurotoxin verursacht es bleibende Nieren- und Hirnschäden. Darüber hinaus wirkt es sich auf die fötale und frühkindliche Entwicklung aus. Daher wurde es von der EU eingestuft als Lebensgefährlich bei Einatmung, schädlich für Organe und Umwelt.
In Anbetracht der Gefahren, die von Quecksilber für Menschen und Umwelt ausgehen, hat die EU bereits 2005 eine Quecksilber-Strategie ausgearbeitet, die 2010 überarbeitet wurde. Das Ziel ist es, gesundheitsschädliche quecksilberhaltige Lampen durch energieeffizientere Beleuchtungsalternativen zu ersetzen. Das sind beispielsweise Leuchtdioden-Lampen (LED).
Zusammengefasst wird alles in der Quecksilberverordnung (EU) 2017/852.
2025 – DAS ENDE DER LAMPEN-PROJEKTOREN!
Wer sich jetzt einen neuen Projektor kaufen möchte, sollte sich darüber im klaren sein: Ab 2025 werden die Beamer-Hersteller keine neuen Projektoren mit < 2000 Lumen Lichtausbeute für EU-Länder (wie Deutschland) herstellen oder importieren, deren verbaute Lichtquelle eine UHP-Lampe sein wird. Fortan wird es andere Lichtquellen geben für neue Heimkino-Projektoren. Nämlich: Laser und LED.
Hintergrund: Die Verordnung (EU) 2017/852 legt fest, dass viele quecksilberhaltigen Produkte nicht mehr hergestellt, importiert und ausgeführt werden dürfen. Die Richtlinie 2011/65/EU des Europäischen Parlaments dient darüber hinaus der Beschränkung von bestimmten gesundheitsschädlichen Rohstoffen, die in Elektronik- und Elektrogeräten verwendet werden. Das betrifft in unserem Fall alle Lampen-Projektoren, weil diese mit Quecksilber versetzte Komponenten enthalten. Nämlich die UHP-Lampe.
Aktuell gehen Hersteller von Projektoren davon aus, dass diese Verordnung greift – und keine Ausnahmeregelung mehr anhängig wird.
Hersteller stoppen die Produktion von UHP-Lampen
In der Europäischen Union bedeutet das für Handel und Kunden: Beamer mit Quecksilber enthaltenden Halophosphatlampen dürfen zwar auch nach 2025 abverkauft werden. Es werden nur keine neuen Lampen-Beamer mehr produziert oder importiert, wenn diese unter 2.000 Lumen Lichtausbeute besitzen. Für Projektoren mit einer Lichtausbeute von über 2.000 Lumen gibt es eine Ausnahmeregelung, die am 24. Februar 2027 ausläuft . Das Problem sehe ich nun darin, dass in kürze die Beschaffung von Ersatzlampen für Beamer problematisch werden dürfte. Sobald die hiesigen Kontingente im Handel abverkauft sind (und das dürfte relativ schnell gehen, bedeuten UHP-Lampenausfälle in einem Projektor, dass die Geräte im Grunde kaputt sind, wenn der Nutzer sich nicht vorher Ersatzlampen auf Vorrat gekauft hat. Wie lange überhaupt noch quecksilberhaltige Lampen für Projektoren in der EU produziert beziehungsweise eingeführt werden dürfen, habe ich hier beschrieben.
Gibt es Alternativen?
Zu Hause kann man mittlerweile in herkömmliche Lampenfassungen LED-Birnen verwenden. Ob Projektoren-Hersteller einen ähnlichen Weg für ältere Lampen-Beamer beschreiten, halte ich für unwahrscheinlich. Auf meine diesbezügliche Nachfrage bei einigen Herstellern erhielt ich übereinstimmend folgende Antwort: Derlei Entwicklungen sind aktuell nicht vorgesehen, weil das technisch nicht funktioniert.
Fazit
Das erfreuliche vorweg: Neue Projektoren wird es weiterhin in der EU geben – nur dass diese fortan LED- und Laserlichtquellen nutzen, anstatt der gesundheitsschädlichen mit Quecksilber versetzten Gasentladungslampen (UHP). Bereits importierte und im Fachhandel lagernde Heimkino-Beamer mit UHP-Lampen dürfen weiterhin verkauft werden. Es findet dann praktisch ein reiner Abverkauf statt.
Nachtrag, 12.02.2024:
So sieht es mit Ersatzlampen aus – 2027 ist auch Schluss damit
Nachtrag: 13.02.2024
Stand jetzt:
Das Verbot kommt aktuell in zwei Schritten:
- Demnach darf bis zum 24. Februar 2025 Quecksilber in Hochdruckdampflampen für Projektoren verwendet werden, die in der EU hergestellt, eingeführt oder ausgeführt werden, wenn diese eine Leistung von unter 2.000 ANSI-Lumen erfordern.
- Bis zum 24. Februar 2027 darf Quecksilber in UHP-Lampen für Projektoren verwendet werden, die in der EU hergestellt, eingeführt oder ausgeführt werden, wenn diese eine Leistung von über 2.000 ANSI-Lumen erfordern.
Das heißt: Nach den oben genannten Zeitpunkten ist es nicht mehr gestattet, mit Quecksilber versetzte Projektoren und quecksilberhaltige Ersatzlampen in die EU einzuführen oder in den EU-Ländern herzustellen.
Die Lampenindustrie hat allerdings am 01.08.2023 beantragt, die EU-Ausnahmeregelung zu verlängern, die am 24. Februar 2025 endet.
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Text: Michael B. Rehders
Fotos: Michael B. Rehders (4), JVC (1)